Ein Gutes neues Jahr
Allen Elternbeiräten und allen Freunden der Realschule wünscht der Vorstand vom Freundeskreis/ Elternbeirat ein gutes neues Jahr 2017.
Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat bringt die Eltern und Schule zusammen.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind gesetzlich geregelt.
Die Aufgaben des Elternbeirates sind zunächst die Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen. Der Elternbeirat hat aber auch die Funktion, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht er das regelmäßige Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern. Der Elternbeirat hat das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren und zu fördern. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern nimmt er gerne entgegen und berät darüber.
Der Elternbeirat hat außerdem ein Mitwirkungsrecht bei den Planungen der Schulleitung zur Unterrichtsverteilung und Klassenbildung, sowie bei der Verteilung der Lehrerstunden auf den Wahlunterricht, bzw. welcher Wahlunterricht angeboten wird. Klassenspezifische Fragen oder Angelegenheiten, die die ganze Schule betreffen, werden in den regelmäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen, evtl. unter Einbeziehung der Klassenelternsprecher behandelt.
Kurz zusammengefasst:
Der Elternbeirat arbeitet ehrenamtlich für eine Amtszeit von zwei Jahren, dann finden wieder Neuwahlen statt. Die Elternbeiräte werden aus der Gesamtheit der wahlberechtigten Eltern im Rahmen einer Elternversammlung gewählt. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Durch sie verliert die Schule an Anonymität.
Elternbeirat und Freundeskreis richten an der Wilhelm-von-Stieber- Realschule Roth auch den geselligen Teil der offiziellen Abschlussfeier der 10. Klassen nach der Zeugnisvergabe aus.
Unsere Aufgaben, Rechte und Pflichten sind durch das
Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und in der RSO (Schulordnung für die Realschulen in Bayern) geregelt.
Wichtige Hinweise: